Die meisten Arbeitnehmer erleben mit der Auszahlung ihres Januargehaltes eine positive Überraschung: Die Nettoauszahlung wird spürbar höher ausfallen als in den vorange- gangenen Monaten.
Was ändert sich?
Mit dem Jahresbeginn trat das so genannte Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Der Gesetzgeber hat ein Urteil des Bundesverfassungs- gerichtes umgesetzt, in dem er die Arbeitnehmerbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (zu 96 %) und der Gesetzlichen Pflegeversicherung (zu 100 %) steuerlich anerkennt und außerdem den Grundfreibetrag im Rahmen des Konjunkturpakets II anhebt. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen den daraus entstehenden steuerlichen Vorteil monatlich aus, so dass Ihnen das Geld bereits ab Januar tatsächlich zufließt.
Unsere Empfehlung:
Lassen Sie das Geldgeschenk vom Staat in die eigene Altervorsorge fließen. Das hilft Ihnen Ihren Lebensstandard von heute auch im Alter zu halten. Es winken Zulagen und weitere Steuerersparnisse.
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